Alkoholverbot für Jugendliche - das Szenario

www.kenn-dein-limit.info/index.php?id=160 Jugendpolitiker mehrerer Fraktionen haben gemeinsam einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, den Verkauf aller Arten von Alkohol an Jugendliche zu verbieten.
Die Abgeordneten beraten in ihren Fraktionen, in Ausschüssen und im Plenum über den Gesetzesvorschlag und mögliche Veränderungen, bevor sie im Plenum abstimmen. Sie thematisieren Chancen und Probleme und versuchen, ihre Interessen durchzusetzen.
Bei den Beratungen des Bundestages hat der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Federführung. Beratend beteiligt sind der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Rechtslage
Das Jugendschutzgesetz regelt eindeutig die Altersgrenzen für den Verkauf und die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken in Deutschland. Danach dürfen Branntweine und branntweinhaltige Getränke nur an Erwachsene, also über 18-jährige abgegeben werden. Bier, Wein und Sekt dürfen an Jugendliche über 16 Jahre abgegeben werden. ![]()
© Thorsten Wengert
Es gibt kein Verbot der Alkoholwerbung, jedoch eine freiwillige Selbstverpflichtung des Deutschen Werberates. Diese soll verhindern, dass Werbung übermäßigen Konsum von Alkohol anregt oder verharmlost, dass Werbung gezielt Kinder oder Jugendliche motiviert Alkohol zu trinken und dass Werbung vorspiegelt Alkohol zu trinken führe zu sozialem oder sexuellem Erfolg.
Die Diskussion über ein generelles Alkoholverbot für Jugendliche
Zunehmende Berichte über Fälle von schweren Alkoholvergiftungen nach Komatrinken, Flatrate- Party oder Kampftrinken haben die öffentliche Diskussion und Besorgnis über den Alkoholkonsum unter Jugendlichen gefördert.
Nach dem Suchtbericht 2009 der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gaben 2008 drei Viertel aller Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren an, schon einmal Alkohol getrunken zu haben. Es ist davon auszugehen, dass 8,2% der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren einen riskanten oder sogar gefährlichen Alkoholkonsum aufweisen. Dabei zeigt sich, dass auch Jugendliche unter 16, obwohl ihnen der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten ist, Alkohol nicht nur trinken, sondern sogar viel zu häufig in riskanten oder gefährlichen Mengen zu sich nehmen.
Vor diesem Hintergrund überlegt und diskutiert man seit geraumer Zeit in Politik, Medien, Wissenschaft und Gesellschaft, welche Maßnahmen dem Problem des Alkoholkonsums unter Jugendlichen entgegen wirken können. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist eine der Ideen dazu, die heute im Bundestag diskutiert wird.
Weitere wichtige Fakten zum Thema Alkoholverbot bei Jugendlichen
Regelmäßiger Alkoholkonsum im Alter von 12 bis 17 Jahren
(Alkoholkonsum mindestens wöchentlich)
Quelle: Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Mai 2009
Binge-Trinken im Alter von 12 bis 17 Jahren
(in den letzten 30 Tagen mindestens einmaliges Binge-Trinken;
d.h. Konsum von 5 oder mehr Gläsern alkoholischer Getränke hintereinander)
Quelle: Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Mai 2009
Anteil Jugendlicher zwischen 12 und 17 Jahren
mit riskanten Alkoholkonsummengen
(Alkoholkonsum mindestens wöchentlich)
Quelle: Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Mai 2009