Direkte Demokratie - das Szenario

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„Die Deutschen sind erstmals mehrheitlich nicht mehr zufrieden damit, wie die Demokratie in der Bundesrepublik funktioniert.“
Dieses Ergebnis einer Umfrage hat vor einiger Zeit erhebliche Medienaufmerksamkeit erfahren.
Die APD hat einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem Volksabstimmungen auf Bundesebene eingeführt werden sollen. Mit diesem möchte sie den Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument geben, um selbst direkt Einfluss auf das politische Geschehen zu geben.
Ihre Aufgabe als Abgeordnete/r ist es nun, diesen Entwurf zu beraten und darüber zu entscheiden. Sie diskutieren und beraten in Fraktionen, in Ausschüssen und im Plenum über den Gesetzesvorschlag und mögliche Veränderungen, bevor sie im Plenum abstimmen.
Die Rechtslage
Art. 20 (2) des Grundgesetzes besagt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Bislang sind im Grundgesetz allerdings keine Möglichkeiten zur Abstimmung und damit zur direkten Beteiligung der Bevölkerung an der Gesetzgebung vorgesehen.
Um das Grundgesetz zu verändern, ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Verfahren und Begrifflichkeiten: ![]()
© Thorsten Wengert
Unter Volksabstimmungen versteht man die Gesamtheit aller Verfahren, mit denen die wahlberechtigte Bevölkerung an der politischen Willensbildung oder der Entscheidung in Sachfragen direkt beteiligt werden kann. In der Regel unterscheidet man die folgenden Instrumente:
- Volksinitiative: Möglichkeit für Bürger (oder auch Bewohner) eines Gemeinwesens,durch Sammlung von Unterschriften ein Thema auf die Tagesordnung ihres Parlaments oder ihrer Vertretung zu setzen. Die Volksinitiative kann ein eigenständiges Instrument und/oder Voraussetzung für die Auslösung eines Volksbegehrens sein.
- Volksbegehren: Möglichkeit für Bürger, auf Basis einer bestimmten Anzahl von registrierten Unterstützern den Gesetzgeber zum Handeln aufzufordern.
- Volksentscheid: Möglichkeit, das Anliegen eines Volksbegehrens durch Abstimmung der Bevölkerung durchzusetzen, falls der parlamentarische Gesetzgeber dies nicht tut. Häufig hat das Parlament die Möglichkeit, einen Alternativvorschlag zu machen.
- Quoren bestimmen die Zahl der Personen, die an einer Volksinitiative, einem Volksbegehren oder einem Volksentscheid für einen erfolgreichen Ausgang teilnehmen oder diesem zustimmen müssen.
Quoren können absolute Zahlen (z.B. 100 000 Unterschriften) oder Prozentanteile (z.B. 10% aller Stimmberechtigten) beinhalten.
Geschichte
In der Weimarer Republik hatte die Bevölkerung die Möglichkeit zu Volksbegehren und Volksentscheid. Es gab drei Versuche, die alle am nötigen Quorum scheiterten. Dennoch werden die damaligen Erfahrungen immer wieder als Argument gegen Direkte Demokratie in Deutschland verwendet, weil extreme Parteien hier Gelegenheit zur Agitation fanden.
Weitere wichtige Fakten zum Thema Direkte Demokratie
Überwiegend politisch Interessiert
Das politische Interesse der Bevölkerung war in den Altersgruppen.....
...14 bis 59 Jahre ...60 Jahre und älter