
© Istockphoto Der Bundestag ist das höchste Verfassungsorgan. Als solches Organ beschließt er Bundesgesetzte und den Haushalt. Außerdem übt er die parlamentarische Kontrolle gegenüber der Bundesregierung aus und bestimmt den Verteidigungsfall. Neben der Gesetzgebung und der Kontrollfunktion hat der Bundestag zudem die Aufgabe, den Bundeskanzler zu wählen oder gegebenenfalls durch ein konstruktives Misstrauensvotum abzuwählen. Allerdings kann der Kanzler selbst auch durch eine Vertrauensfrage sein Amt niederlegen. Aber nicht nur der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt, sondern auch die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Auch an der Wahl des Bundespräsidenten ist der Bundestag maßgeblich beteiligt.
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Ein Abgeordneter ist ein Vertreter des Volkes und für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt. Während seiner Amtszeit übernimmt er ein freies Mandat. Nach Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 GG verfügen die Abgeordneten des Bundestages über solch ein freies Mandat, welches sie vor Einflussnahme von Wählern, Wählergruppen, Parteien bzw. Fraktionen oder anderen politischen und wirtschaftlichen Gruppen schützt. Durch das freie Mandat wird ihnen ihre Unabhängigkeit garantiert.
Wesentliche Aufgaben eines Abgeordneten sind zum einen die Wahl des Bundeskanzlers, die Beschließung von Gesetzen und die Kontrolle der Arbeit der Regierung durch mündliche und schriftliche Fragen. Außerdem nehmen die Abgeordneten des Bundestages an Ausschüssen teil.
Abgeordnete werden als Vertreter des Volkes in das Parlament gewählt. Selbstverständlich wird der Abgeordnete nicht alleine in den Bundestag gewählt, sondern meist als Vertreter von einer Partei. Die einzelnen Abgeordneten einer Partei schließen sich im Parlament zu Fraktionen zusammen. Fünf Prozent der Abgeordneten, die der gleichen Partei angehören, müssen sich zusammenschließen um eine Fraktion bilden zu können.
Im aktuellen 17. Bundestag gibt es fünf Fraktionen:
1. CDU/CSU
2. SPD
3. FDP
4. Die Linken
5. Bündnis 90/Die Grünen
Die Anzahl der Sitze bestimmt die Stärke einer Fraktion und ist für die Besetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse entscheidend.
Insgesamt sitzen im 17. Deutschen Bundestag 622 Abgeordnete.
Nachdem sich die Abgeordneten zu Fraktionen zusammengeschlossen haben, werden anschließend Arbeitsgruppen und Arbeitskreise gebildet, die bestimmte Fachgebiete betreuen. Außerdem werden die einzelnen Abgeordneten mit einem Schwerpunktthema betraut, das sie in der parlamentarischen Arbeit und in der Öffentlichkeit verantwortlich vertreten. Hermann Otto Solms zum Beispiel ist Vorsitzender des Arbeitskreises Wirtschaft und Finanzen.

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Die Gesetzgebung ist in Deutschland die Aufgabe der Parlamente. Aus diesem Grund ist der Bundestag ein wichtiges Organ der Legislative. Unter der Beteiligung des Bundesrates beschließt der Bundestag alle Gesetze, die in den Kompetenzbereich des Bundes fallen. Es können jedoch nicht nur neue Gesetzesentwürfe vorgelegt werden, sondern auch überarbeitete Gesetzesentwürfe. Neben den Fraktionen und den Abgeordnete des Bundestages können auch der Bundesrat und die Bundesregierung Gesetzesentwürf einbringen. Nach dem Einbringen des Gesetzesentwurfes findet eine Debatte, Beratung und Abstimmung statt. Der Bundesrat ist ebenfalls am Gesetzgebungsverfahren beteiligt, da die Länder im föderalen Staatssystem einen wesentlichen Anteil an der Staatsgewalt haben. Somit bekommt der Bundesrat alle Gesetze zur Abstimmung vorgelegt und kann- abhängig von der Art des Gesetzes - einen Entwurf sogar scheitern lassen.